Gastkarten sind an folgenden Ausgabestellen gegen Vorlage der Fischereierlaubnis zu erwerben: Haus des Gastes in Lathen, Angelgeräte Haake in Lathen, Gaststätte “Zur Emsbrücke” in Niederlangen, Gaststätte Hinrichs in Lathen/Hilter, Campingplatz Fischersruh in Sustrum

Wichtige Informationen für Gastangler und Mitglieder

Für Gastangler ist die Ems, der Dortmund-Ems-Kanal mit den Altarmen und der Mahlbusen zur Fischerei freigegeben. Unsere beiden Baggerseen in Oberlangen und Niederlangen sowie der Seitenkanal (Teiche 1-10) dürfen von unseren Gästen nicht befischt werden. Die Rauhe Rinne ist ganzjährig für Gastangler und Vereinsmitglieder gesperrt.

Das Angeln vom Boot ist nur den Vereinsmitgliedern mit einer Rute erlaubt. Freie Gewässer hier für sind die Ems, der DEK, unsere Altarme und Teich 1 (Teich 1 nur für das Beangeln von Wels). Das Befestigen und Abspannen der Angelmontagen von Uferseite zu Uferseite ist an allen Gewässern verboten. Das Fahren und Parken mit KFZ auf den Leinpfaden und den anliegenden Acker und Weideflächen ist verboten.

(Verbotsschilder des Wasserschifffahrtsamtes sind zu beachten)

Ganzjährig gesperrte Gewässer sind der Aufzuchtteich, der Laichteich der Lathener Beeke, die Rauhe Rinne am Holzturm Oberlangen, sowie Wehre, Schleusen und Fischtreppen (50m Abstand, siehe Beschilderung vor Ort).

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